Gemeinsames Spendenprojekt

des Dombauvereins, der Evangelischen und der Katholischen Kirche Wetzlar

 
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53 Grabplatten und Epitaphien im Wetzlarer Dom

Liebe Besucherinnen und Besucher,

Im Dom, im Heidenhof, im Außenbereich an der Nordseite und vor dem Außeneingang zum Chorbereich befinden sich 53 Epitaphien. Diese Epitaphien, die zum Teil einmal Grabplatten waren, sind heute nicht mehr an ihrem ursprünglichen Standort platziert. Das Andenken an die Verstorbenen erstreckt sich von 1362 bis 1792. Die 53 Epitaphien geben einen guten Einblick über die Entwicklung einer Trauerkultur durch rund vier Jahrhunderte. Gleichwohl bekommt man durch die Epitaphien nur eine Sichtweise auf die privilegierten Wetzlarer Bürger. Die Platzierung der Grabplatten und Epitaphien im Wetzlarer Dom war ausschließlich der oberen Bürgerschicht vorbehalten. Es war, und dies kann man an den Epitaphien der Reichskammergerichtsangehörigen festmachen, immer eine Frage des Geldes, ob man sich ein Andenken im Wetzlarer Dom durch eine aufwändig gestaltete Platte sichern konnte.

0 Lageplan

Für 6 ausgewählte Epitaphien finden Sie über einen QR-Code detaillierte Informationen über die Verstorbenen im Wetzlarer Dom.

  • QR 1: Epitaph von Franz Richard, einziger Diener im Umfeld der 53 Epitaphien von Wetzlarer
    Bürgerinnen und Bürger
  • QR 2: Epitaph von Maria Franziska von Heeser, Ehefrau des kaiserlichen Postmeisters
    Anselm Franz Joseph von Löhr
  • QR 3: Epitaph von Erich Mauritius, einziger Richter am Reichskammergericht, dem höchsten
    Gericht im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation mit Sitz in Wetzlar von 1689 bis
    1806, der sich mit juristischen Fragen der Hexerei befasste
  • QR 4: Epitaph von Johannes Theis, einziger Handwerker im Umfeld bedeutender Wetzlarer
    Bürgerinnen und Bürger
  • QR 5: Epitaph von Heydenreich von Dernbach, mittelalterlicher Pilger zum
    Katharinenkloster auf dem Sinai
  • QR 6: Epitaph von Johannnes Konrad Hertstein, katholischer Kleriker mit zwei Todesdaten
    (julianischer und gregorianischer Kalender)

 

1. Heydenreich von Dernbach, Todesjahr 1490, mittelalterlicher Pilger zum Katharinenkloster auf dem Sinai

1 Heydenreich von Dernbach

Das Epitaph des Heydenreich von Dernbach weist zwei Besonderheiten auf. Zum einen wird berichtet, dass Heydenreich von Dernbach im 15. Jahrhundert zum Katharinenkloster auf der Halbinsel Sinai gepilgert ist und zum anderen, dass das Epitaph das eigentliche Todesdatum offen lässt. Dies stärkt die Vermutung, dass das Epitpah von Heydenreich von Dernbach noch zu seinen Lebzeiten angefertigt wurde. Heydenreich von Dernbach kehrte 1443 aus dem Heiligen Land vom Besuch des Katharinenklosters zurück.
Pilgerfahrten ins Heilige Land waren Ende des Mittelalters kein Einzelfall. Übertragen auf die heutige Zeit kam es ab der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts zu einem „Pauschaltourismus“ nach Jerusalem zur Grabeskirche und zum Katharinenkloster. Insbesondere Adlige konnten sich nach Entrichtung einer „Gebühr“ in der Grabeskirche in Jerusalem zum Ritter vom Heiligen Grab schlagen lassen. Dies verschaffte ihnen nach der Rückkehr in ihrer Heimat ein hohes Ansehen. Dies könnte eine besondere Motivation des Heydenreich von Dernbach gewesen sein.
Heydenreich von Dernbach wurde 1434 geboren. Sein Todesjahr ist auf dem Epitaph nicht vermerkt. In einem Nekrologium des Wetzlarer Marienstifts aus dem 15. Jahrhundert weist eine Stelle auf ein mögliches Todesjahr 1490 hin.
Das Epitaph zeigt ein Wappenschild mit drei Kleeblätter. Auf einem Helm sind zwei große Pfauenfedern angebracht. Rings um den Helm und um das Wappenschild ranken sich Pflanzen. In der linken oberen Ecke befindet sich ein Schwert mit einem Schwertgurt. Das darunter liegende mit sechs Speichen und an seiner Lauffläche mit Dornen versehene Rad steht als Symbol für die Pilgerfahrt.

Übersetzung der Textstellen auf dem Epitaph:

Hier liegt Heydenreich von Dernbach, (er) bittet, Gott wolle ihm
barmherzig sein;
er ist zu Sankt Katharinen am Berge Sinai gewesen...
Unterkante oberer Rand
14

Weitere Informationen: vgl. Jürgen Wegmann: Der Wetzlarer Dom – Epitaphien und Grabplatten, Baden-Baden 2018. ISBN 978-3-8288-4142-0, eISBN 978-3-8288-7003-1

2. Johannes Theis, Todesjahr 1651 oder 1681, einziger Handwerker im Umfeld von bedeutenden Wetzlarer Bürgerinnen und Bürgern

2 Johannes Theis

Das Epitaph von Johannes Theis ist ein schönes Beispiel für eine bildhafte Darstellung des Gedenkens an einen Verstorbenen. Über Johannes Theis ist wenig bekannt. Die einzige persönliche Information bezieht sich auf das Alter und das Todesjahr. Über das Todesjahr besteht keine Einigkeit. Einzelne Quellen interpretieren die Jahreszahl am linken Rand als 1681. Andere Quellen hingegen gehen von 1651 aus. Theis soll im Alter von 71 Jahren gestorben sein. Die übrigen Textstellen beziehen sich zwei Bibelstellen. Der Text ist in deutscher Sprache verfasst, die den Einfluss der Reformation und der lutherischen Bibelübersetzung widerspiegeln. Auf dem Epitaph ist ein betender Mann zu sehen, der vor einem Kreuz mit dem gekreuzigten Christus kniet. Auffällig ist, dass die linke Fläche im Bildteil frei gehalten ist. Eine Erklärung dafür ist nicht vorhanden. Interessant ist weiterhin, dass das Portrait des Verstorbenen in zeitgemäßer Darstellung angefertigt worden ist. Erkennbar ist dies am Mantel, dem Mantelkragen und dem Spitzbart. Das Wappen zeigt im oberen Bereich einen Stierkopf der zwischen seinen Hörnern einen Hobel aufweist, der wiederum die Vermutung nährt, dass es sich bei Johannes Theis um einen Wetzlarer Handwerker handeln könnte.

Übersetzung der Textstellen auf dem Epitaph:

Kommet her zu mir alle, die ihr mühselig und beladen. Ich will euch erquicken.
Matth. am XI cap. Ao 1651/1681?.

(Unter dem Relief:)

Leben wir, so leben wir dem Herrn, sterben wir, so sterben wir dem Herrn, darum
wir leben oder sterben, so sind wir des Herrn. Röm.am 14. cap.
Johann Theis seines Alters in dem 71. Jahr.

Weitere Informationen: vgl. Jürgen Wegmann: Der Wetzlarer Dom – Epitaphien und Grabplatten, Baden-Baden 2018. ISBN 978-3-8288-4142-0, eISBN 978-3-8288-7003-1

3. Johannes Konrad Hertstein, Todesjahr 1652, katholischer Kleriker mit zwei Todesdaten (julianischer und gregorianischer Kalender)

3 Johannes Konrad Hertstein

Das Epitaph des katholischen Klerikers Johannes Conrad Hertstein weist eine Besonderheit auf und ist in seiner bildlichen Darstellung ein sehr gutes Beispiel für die Trauerkultur der katholischen Gemeinde in dieser Simultankirche.

Der Tod in Abhängigkeit vom Kalender:

Johannes Conrad Hertstein stammt aus Andernach und war von 1632 bis 1652 Dekan des Marienstifts am Wetzlarer Dom.  Er wurde 1585/86 in Andernach geboren; verstorben ist er am 4. Oktober 1652 im Alter von 66 Jahren. Nach einer anderen Quelle soll er am 24. September 1652 in Wetzlar verstorben sein. Diese zwei abweichenden Sterbedaten sind offensichtlich auf unterschiedlichen Kalenderangaben zurückzuführen. Der in der Inschrift genannte Todestag basiert auf dem in 1582 von Papst Gregor XIII. eingeführten neuen gregorianischen Kalender. Während der julianische Kalender auf den Todestag 24. September 1652 hinweist. Der Tag des Todes war insofern im Jahr 1652 ein relatives Datum, das Gevatter Tod vor große Probleme stellt. Denn noch nicht überall galt 1652 der neue gregorianische Kalender.

Das Epitaph ist nicht mehr vollständig, der untere Rand mit einer Inschrift fehlt. Erkennbar ist dies auch an dem nur zu drei Viertel noch sichtbaren Wappenschild. Im Hintergrund der figürlichen Darstellung ist ein Rundbogen erkennbar. Der Verstorbene hält einen Kelch in der Hand. Das sakrale Gewand des Stiftsdekans ist sehr plastisch ausgearbeitet. Die reliefartige Darstellung des Kopfs mit Spitz- und Oberlippenbart, die Anlage der Frisur und schließlich die Gesichtsbildung mit den Faltenangaben bezeugen ein ausdrucksvolles Porträt. Das Wappenschild zeigt in der Mitte ein Schild. Der übrige Raum ist quadriert und zeigt links oben und rechts unten je 3 Balken, rechts oben und links unten je einen sitzenden Bären.

Übersetzung der Textstellen auf dem Epitaph:

Der hochehrwürdige, sehr vornehme und vortreffliche Johannes Konrad Hertstein
aus Andernach, Dekan und dazu Kirchmeister dieser Kirche, starb am 4.
Oktober des Jahres 1652. Er lebte 66 Jahre.

Weitere Informationen: vgl. Jürgen Wegmann: Der Wetzlarer Dom – Epitaphien und Grabplatten, Baden-Baden 2018. ISBN 978-3-8288-4142-0, eISBN 978-3-8288-7003-1

4. Erich Mauritius, Todesjahr 1691, einziger Richter am Reichskammergericht, dem höchsten Gericht im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation mit Sitz in Wetzlar von 1689 bis 1806, der sich mit juristischen Fragen der Hexerei befasste

4 Erich Mauritius

Das erste Epitaph eines Reichskammergerichtsangehörigen gehört dem Assessor Erich Mauritius, der 1691 verstarb. Erich Mauritius wurde am 10. August 1632 in Itzehoe geboren. Er studierte Jura an den Universitäten Wittenberg, Frankfurt/Oder, Gießen und Tübingen. In Tübingen wurde er 1654 mit 22 Jahren zum Licentiaten promoviert. Danach nahm er das Amt eines Erziehers der Zöglinge einer Seitenlinie der Herzöge von Schleswig-Holstein in Plön auf und bereiste in dieser Zeit mit seinen Zöglingen Paris und Wien, wo er einige Jahre lebte. Später schlossen sich Bildungsreisen nach England, Italien und den Niederlanden an. Auf dem Epitaph sind noch weitere Länder aufgeführt, die er bereiste, so Ungarn, Schottland und Belgien. 1659 kam er nach Heidelberg. 1660 wurde er von der juristischen Fakultät Tübingen zum Professor des Staats- und Lehnrechtes berufen.

In dieser Zeit wurde Mauritius bekannt durch seine juristischen Studien und Schriften über Hexenprozesse. 1664 legte er an der Tübinger Universität eine vielbeachtete Dissertation zur Hexerei und den Hexenprozessen vor. Interessant dabei ist sein unzweifelhafter Glaube an Hexen und an die Macht des Teufels. 1665 wechselte Mauritius an die Universität Kiel, wo er die erste Professur an der Juristenfakultät übernahm. Auch hier war er mit juristischen Gutachten im Zusammenhang mit Hexenprozessen befasst. Seine Gutachten zeigen, dass er auch in Kiel den Glauben an Hexen nicht ablegte, aber auch im Interesse der Beschuldigten zur Vorsicht und Mäßigung bei der Schuldfrage riet.

Der schwäbische Kreis präsentierte ihn 1671 zum Assessor am Reichskammergericht in Speyer, wo er ein Jahr später seine Arbeit als Richter aufnahm. Kurz danach ernannte ihn Kaiser Leopold zum kaiserlichen Rat. 1689 flüchtete er vor den französischen Truppen von Speyer nach Frankfurt am Main, um ein Jahr später nach Wetzlar überzusiedeln. Dort ist er am 1. September 1691 gestorben. Der Assessor Erich Mauritius war der einzige Richter, der sich intensiv mit Fragen der Hexerei befasste.

Erich Mauritius würde man heute in seiner Eigenschaft als Richter am Reichskammergericht als „Schreibtischtäter“ bezeichnen. Obwohl er in seinen Schriften über die Hexerei von angeklagten Frauen und Männer bei den durch Folter erpressten Geständnissen zur Mäßigung mahnte, fertigte er juristische Schriften an, die für beschuldigte Personen den Tod durch Feuer aufgrund seiner Gutachten führten.

Das Epitaph wird rechts und links durch korinthische Säulen begrenzt. Im oberen Bereich ist ein Wappen abgebildet, das im Zentrum einen stehenden Ritter mit Schild und Lanze zeigt. Im unteren Bereich ist ein Totenkopf zu sehen, der an der Seite von zwei Engelsköpfen begrenzt wird. Der umfangreiche Text in lateinischer Sprache ist geprägt durch eine hohe Achtung gegenüber dem Assessor Erich Mauritius. Das Epitaph enthält hingegen keine Hinweise auf seine folgenschweren gutachterlichen Tätigkeiten im Zusammenhang mit Hexenprozessen, die zum Tode der beschuldigten Männer und Frauen führte.

Übersetzung der Textstellen auf dem Epitaph:

Bleibe stehen (Hemme den Schritt), Wanderer, denn unter diesem schwarzen Marmor ist sogar die Redlichkeit selbst begraben, nämlich der angesehene und besonders tüchtige Dr. Erich Mauritius, ein durch den Ruf großer Gelehrsamkeit weithin ausgezeichneter Mann und einstmals Professor der Rechtswissenschaft an deutschen Universitäten in Tübingen und Kiel, Rat seiner kaiserlichen Majestät, Senator und Assessor am höchsten Kammergericht des Heiligen Reiches und ständiger Gesandter beim Schwäbischen Kreis. In Itzehoe in Holstein ist er aus dem Geschlecht der Mauritier am 16. August 1632 für die höchsten Aufgaben geboren worden, und nachdem er die Länder Österreich, Ungarn (Pannonien), Italien, Frankreich (Gallien), England, Schottland und Belgien bereist hatte, verwaltete er seine hohen Ämter sogleich mit größter Sorgfalt und Klugheit und starb schließlich fromm und friedlich hier zu Wetzlar am 13. September des Jahres 1691, 59 Jahre und 28 Tage alt und ohne eigene Nachkommen; dafür aber hinterließ er der Nachwelt Schriften, die der Unvergänglichkeit überaus würdig waren, und durch die ein gleichbleibender Ruhm über den Tod eines solch bedeutenden Mannes hinaus niemals vergehen wird. Der du vorübergehst, behalte dies im Gedächtnis und lebe wohl.

Weitere Informationen: vgl. Jürgen Wegmann: Der Wetzlarer Dom – Epitaphien und Grabplatten, Baden-Baden 2018. ISBN 978-3-8288-4142-0, eISBN 978-3-8288-7003-1

5. Franz Richard, Todesjahr 1721, einziger Diener im Umfeld der 53 Epitaphien von Wetzlarern Bürgerinnen und Bürger

5 Franz Richard

Dieses Epitaph im Wetzlarer Dom hat eine besondere Bedeutung, die sich nicht in die übrigen Epitaphien einordnen lässt. Hierbei handelt es sich um das Epitaph von Franz Richard, der am 20. Februar 1721 verstorben ist. Die Gedenktafel hatte der Kammerrichter Frobenius Ferdinand Fürst von Fürstenberg für seinen Diener, dem Hofrat und Hausarchivar, anfertigen lassen. Franz Richard war kein Funktionsträger des Reichskammergerichts. Insofern ist dieses Epitaph etwas Besonderes. Die Hochachtung des Kammerrichters, die der höchste Funktionsträger am Reichskammergericht (von 1718-1722) seinem Diener gegenüber durch ein Epitaph im Wetzlarer Dom entgegenbrachte, muss sich auf ein besonderes Vertrauensverhältnis oder auf besondere Verdienste beziehen. In welcher Form sich dieses Verhältnis ausdrückte bzw. worin die besonderen Verdienste bestanden, ist nicht überliefert.

Das Epitaph enthält im oberen Bereich ein Wappen, auf dem ein Sparren mit drei Sternen abgebildet ist. Über dem Wappen ist ein Helm zu sehen, der durch zwei Hörner mit einem Stern in der Mitte überhöht wird.

Übersetzung der Textstellen auf dem Epitaph:

D.O.M.S. (Deo Optimo Maximo Sacrum). Dem besten und höchsten Gott geweiht.
Seinem Hofrat und Hausarchivar Franz Richard, einem unbescholtenen, zuverlässigen, gelehrten Manne wie nur wenige, der am 20. Februar 1721 fromm im Herrn in Wetzlar verstorben ist und hier begraben liegt, seinem besten Hausverwalter also, hat Frobenius Ferdinand Fürst von Fürstenberg, Richter am Reichskammergericht, in Trauer dies Denkmal gesetzt. Herr, schenke ihm die ewige Ruhe, und das ewige Licht leuchte ihm. Amen.

Weitere Informationen: vgl. Jürgen Wegmann: Der Wetzlarer Dom – Epitaphien und Grabplatten, Baden-Baden 2018. ISBN 978-3-8288-4142-0, eISBN 978-3-8288-7003-1

 

6. Maria Franziska von Heeser, Todesjahr 1727, Ehefrau des kaiserlichen Postmeisters Anselm Franz Joseph von Löhr

6 Franz Richard

Während die überwiegende Zahl der Epitaphien der Reichskammergerichtsangehörigen aufwendig gestaltet wurde und sich das ausgeprägte Standesbewusstsein in den Gedenktafeln widerspiegelte, gibt es einige wenige Epitaphien, die sich auf besondere Schicksale der Verstorbenen beziehen. Standesschranken spielten in diesen Fällen keine Rolle. Hierzu zählen insbesondere Ehefrauen oder Kinder von Angehörigen des Reichskammergerichts. Gerade den Ehefrauen der Reichskammergerichtsangehörigen kam dabei eine besondere Rolle zu.

So zählt die 1727 verstorbene Maria Franziska von Heeser zu diesem Personenkreis. Geehrt wird die Ehefrau des Hofrats zu Mainz und kaiserlichen Postmeister zu Wetzlar Anselm Franz Joseph von Löhr. Frau von Heeser, die am 24 Mai 1727 im Alter von nur 28 Jahren im Wochenbett verstarb, folgte nach langen schweren Ringen ihrem verstorbenen Töchterchen. Die Ehe mit dem Hofrat und Postmeister dauerte nur ein Jahr.

Das Epitaph ist aufwendig gestaltet und zeigt im oberen Bereich zwei Wappen. Auf dem linken Wappenschild sind drei Lilien und auf dem rechten Wappenschild das Christuslamm mit einer Fahne abgebildet. Über den die Wappenschilde überkrönenden Helme sind links eine Person mit einem Schwert und rechts ein paar Engelsflügel erkennbar. Im unteren Bereich ist ein Totenkopf mit zwei gekreuzten Knochen erkennbar.

Übersetzung der Textstellen auf dem Epitaph:

Halte ein, Wanderer, und schaue auf die aufopferungsvolle Liebe und Achtung einer Ehefrau. Denn du siehst hier Maria Franziska von Heeser, vortrefflichste Tochter des hochwohlgeborenen, hochangesehenen und hochgelehrten Herrn Philipp Nikolaus von Heeser, des ehemals sehr tüchtigen Kanzleidirektors des durchlauchtigsten Fürsten von Nassau-Hadamar; damals, als diese dem hochwohlgeborenen und hochangesehenen Herrn Anselm Franz Joseph von Löhr, dem erwählten Hofrat zu Mainz und kaiserlichem Postmeister zu Wetzlar, ihrem allerliebsten Gatten, den Erstling ihrer gemeinsamen Liebe und Unterpfand ihrer ehelichen Treue in unruhiger Sorge gebären wollte, klagte sie unter Schmerzen: da starb die junge Mutter, der die Leibesfrucht zu schwer war, dem allzu langen Ringen unterliegend samt ihrem Töchterchen, indem sie ihrem Kinde selbst bald darauf am 24. Mai des Jahres 1727 friedlich nachfolgte. Sie vollendete nur wenige Jahre ihres Lebens, nämlich 28, ein einziges im Ehestand, aber dies allein war sogar des Himmels würdig. Sie ruhe in Frieden.

 

Weitere Informationen: vgl. Jürgen Wegmann: Der Wetzlarer Dom – Epitaphien und Grabplatten, Baden-Baden 2018. ISBN 978-3-8288-4142-0, eISBN 978-3-8288-7003-1

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